s Risikominderung durch technische und ergänzende Schutzmaßnahmen
Maschinen-Sicherheit
Sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen
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Risikominderung durch technische und ergänzende Schutzmaßnahmen

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In diesem Artikel soll die Risikominderung durch „technische und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen“ beschrieben werden. Der Begriff selbst kommt aus dem Bereich der Maschinensicherheit und der Risikobeurteilung.

Die drei Schritte im Prozess der Risikominderung

Die allgemeine Vorgehensweise bei der Risikominderung im Rahmen der Risikobeurteilung ist ein Prozess, der in drei definierten Schritten abläuft:

Risikominderung durch technische und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen
Ablauf einer Risikobeurteilung mit Risikominderung

Risikominderung durch technische und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen

Laut der EN ISO 12100:2010 Abschnitt 3.20 bezeichnet eine technische oder ergänzende Schutzmaßnahme eine

„Schutzmaßnahmen, bei der Schutzeinrichtungen zur Anwendung kommen, um Personen vor Gefährdungen zu schützen, die durch inhärent sichere Konstruktion nicht in angemessener Weise beseitigt werden können, oder vor Risiken zu schützen, die dadurch nicht ausreichend vermindert werden können“

Technische und/oder ergänzende Schutzmaßnahmen als zweiter Schritt der Risikominderung

Falls nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten der inhärent sicheren Konstruktion die Risikobeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass relevante Restrisiken bestehen, sind gemäß Maschinenrichtlinie weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Was sind technische Schutzmaßnahmen?

Diese sogenannten technischen Schutzmaßnahmen können beispielsweise trennende oder nicht trennende Schutzvorrichtungen sein. Die konkrete Umsetzung dieser Art der Risikominderung ist von zahlreichen Faktoren abhängig, wie z.B.

  • Art der Gefährdung
  • Risiko, dass Gegenstände aus der Maschine herausgeschleudert werden
  • Häufigkeit des Zutritts in die Gefahrenzone
  • Gefährdungen durch Emissionen

Zum Beispiel könnte eine bewegliche, mit der Maschine kombinierte Schutzeinrichtung notwendig sein, wenn der Werksarbeiter häufig Zugang zum Gefahrenbereich benötigt, um beispielsweise Teile zu entnehmen. Wird der Bereich jedoch nur für Wartungszwecke betreten, wäre ein feststehendes Gitter ausreichend.

Was sind ergänzende Schutzmaßnahmen?

Als ergänzende Schutzmaßnahme sind sämtliche Mittel und Möglichkeiten definiert, die den Zweck haben, die Maschine im Notfall unmittelbar zum Stillstand zu bringen. Es zählen aber auch Mittel zum sicheren Ableiten von Gefahrenstoffen, zum Trennen vom Stromkreis, oder Vorschriften und Maßnahmen zur Evakuierung gefährdeter Personen zu den ergänzenden Schutzmaßnahmen. Jedoch können diese Art von Maßnahmen nicht die technisch umsetzbaren Schutzmaßnahmen obsolet machen.

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Worum geht es hier?

Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.

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