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Was ist die „benannte Stelle“ & welche Aufgaben hat sie?

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Immer wieder taucht im Rahmen des Verfahrens der Konformitätsbewertung der Begriff „benannte Stelle“ auf. Aber was ist eine „benannte Stelle“? Diese Frage soll in den folgenden Zeilen geklärt werden.

Die benannte Stelle

Die Benannte Stelle ist eine staatlich benannte und auch überwachte private Prüfstelle. Ihre Aufgabe ist es, die Konformitätsbewertung* von Herstellern extern zu begleiten und im Bereich der Industrieerzeugnisse zu kontrollieren. Diese Stellen zur Auditierung und Zertifizierung sind als "mittelbare Staatsverwaltung" einzustufen.

Es handelt sich bei Benannten Stellen um neutrale Organisationen, die unabhängig agieren. Unterliegen sie der Souveränität eines EU-Mitgliedsstaates, so werden sie auch von diesem ernannt. Organisationen zur Konformitätsbewertung außerhalb der EU können ebenfalls als Benannte Stelle eingesetzt werden, sofern dies durch die EU-Kommission über die Richtlinie 2006/654/EC geschieht. Ein Beispiel aus der Praxis für einen solchen Fall ist die Türkei.

Der Fokus der Benannten Stellen liegt auf der Konformitätsbewertung von Produkten, wenn für diese Produkte die Einhaltung der EU-Richtlinien vorgesehen ist.

Welche Aufgaben hat die benannte Stelle?

Als neutrale Stelle übernimmt eine Benannte Stelle die in den Richtlinien genannten Aufgaben, die mit den Konformitätsbewertungsverfahren und der Konformitätserklärung zusammenhängen. Dem Hersteller und den nationalen Überwachungsbehörden der Mitgliedsstaaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) werden dadurch folgende Punkte im Rahmen der Konformitätserklärung bescheinigt,

  • dass die "Grundlegenden Anforderungen" an die Beschaffenheit eines Produkts eingehalten werden, wie beispielsweise die Auslegung und Konstruktion oder auch die Sicherheit und Funktion, welche in den Richtlinien zur Harmonisierung festgesetzt sind.
  • dass die Konformitätsbewertungsverfahren, die in der jeweiligen Harmonisierungsrichtlinie vorgeschrieben sind, berücksichtigt werden.

Hierdurch wird der Hersteller berechtigt, eine Konformitätserklärung abzugeben und an seinem Produkt das CE-Zeichen anzubringen.

Die Benannten Stellen werden durch die EU-Mitgliedsstaaten ernannt. In Deutschland übernimmt dies das jeweilige Ressortministerium, wie auch das BMWi.

Aufgabenschwerpunkt einer Benannten Stelle ist es, die Leistungen für die Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung zu erbringen, die in den Richtlinien als Bedingung genannt werden. Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung, die in Bereiche öffentlichen Interesses fällt.

Im Rahmen ihrer Ernennung steht es den Benannten Stellen frei, ob sie ihrer Leistungen sämtlichen Wirtschaftsakteuren anbieten, die inner- oder außerhalb der Gemeinschaft niedergelassen sind. Die Tätigkeiten können sowohl in den EU-Mitgliedsstaaten, wie auch in Drittländern angeboten und ausgeführt werden.
Die Produkthersteller können im Konformitätsbewertungsverfahren die Benannte Stelle frei wählen.

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Worum geht es hier?

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