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Die Risikobeurteilung ist ein eigenes Feld innerhalb des Risikomanagements (Risk Management). Wichtige Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG) und Gesetze (z. B. Produktsicherheitsgesetz), die in nationales Recht umgesetzt wurden, verlangen die Erstellung einer Risikobeurteilung bzw. einer Gefahrenanalyse. Damit geht auch die Risikominderung einher.
Das Ziel einer Risikobeurteilung ist die Konstruktion von sicheren Maschinen und Anlagen. Durch diese systematische Methode sollen mögliche Gefährdungen und Risiken bereits vor dem Start der eigentlichen Konstruktion identifiziert werden. Denn bereits in der Konzeptphase einer Maschine oder Anlage sollen Gefahren erkannt werden.
Prinzipiell ist es natürlich so, dass der Konstrukteur ganz intuitiv während der Konzeption und Konstruktion einer Maschine Risiken erkennt und eliminiert bzw. verringert. Doch mit dem systematischen Prozess der Risikobeurteilung nach Norm, wird die Vollständigkeit der erkannten Gefährdungen deutlich erhöht.
Letztendlich darf eine Maschine den Kunden nur in einem Reifegrad übergeben werden, der als sicher gilt. Restrisiken sind dabei nicht zu vermeiden, müssen jedoch unterhalb einer Schwelle liegen, die als sogenanntes Grenzrisiko bezeichnet wird, unterhalb dem die Restrisiken in einer tolerierbaren Höhe liegen. Die Durchführung der Risikobeurteilung mit einem Positivergebnis ist zudem eine Voraussetzung für die Vergabe des CE-Zeichens auf einer Maschine.
Das Verfahren der Risikobeurteilung wird in der Grundnorm DIN EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen) ausführlich beschrieben (siehe auch Grafik unten). Diese gibt auch allgemeine Gestaltungsleitsätze sowie Begriffsdefinitionen an die Hand. Sicherheit von Maschinen heißt in diesem Zusammenhang, dass Maschinen ihre Funktion in der jeweiligen Lebensphase erfüllen können und dass mögliche Risiken erfolgreich reduziert wurden. Dabei ist die Umsetzung der Sicherheit von Maschinen und Anlagen ein iterativer Prozess, der in der Konstruktion stattfindet.
Die Risikobeurteilung nach DIN 12100 ist ein schrittweises Verfahren, das sich in beiden Hauptprozessen Risikoanalyse und Risikobewertung untergliedert. Die Risikoanalyse teilt sich wiederum in die drei Einzelschritte Festlegung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung.
Nach der Risikoeinschätzung folgt die bereits erwähnte Risikobewertung. Hier muss bewertet werden, ob die Maschine bereits sicher ist, oder die Gefährdung noch über dem Grenzrisiko liegt. Kann die Maschine noch nicht als sicher eingestuft werden, müssen Maßnahmen zur Risikominderung vorgenommen werden.
Im Bild unten sehen Sie den kompletten Ablauf einer Risikobeurteilung mit Risikominderung.
Die Risikominderung ist strenggenommen nicht mehr Teil der Risikobeurteilung, schließt sich jedoch direkt an diese an. Nach der Risikominderung muss die Gefährdung nochmals bewertet werden und durchläuft erneut die beschriebenen Schritte. Eine weitere notwendige Risikominderung ist nicht ausgeschlossen. Die Risikobeurteilung für eine Maschine ist somit ein iterativer Prozess.
Aus Gründen der Internationalisierung wurde der Begriff „Gefahrenanalyse“ in der aktuellen Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch den Begriff „Risikobeurteilung“ ersetzt. Der Begriff „Gefahrenanalyse“ findet ebenso in der Grundnorm DIN EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen) keine Verwendung mehr. Dagegen ist in der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG die „Gefahrenanalyse“ gegenwärtig noch die gängige Bezeichnung, die für ein iteratives Gesamtverfahren zur Risikominderung steht.
Somit sind Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse Begrifflichkeiten, die als Synonym verwendet werden und wurden durch die Verwendung in der jeweiligen Norm nur terminologisch neu geordnet. Es handelt sich jedoch inhaltlich um den selben iterativen Prozess zur Risikominderung für Produkte – auch im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus.
Der Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ wird in diversen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen zum Arbeitsschutz verwendet. Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangen die Erstellung einer „Gefährdungsbeurteilung“. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden sämtliche Gefahren betrachtet, die in einem Arbeitsbereich von den eingesetzten Arbeitsmitteln ausgehen können. Der Unterschied zwischen einer Gefährdungsbeurteilung und der Risikobeurteilung bzw. der Gefahrenanalyse liegt darin, dass der betrachtete Umfang bei der Gefährdungsbeurteilung unabhängig von einer bestimmten Maschine ist.
Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.
Eine Risikobeurteilung erstellen
Die Grenzen der Maschine bestimmen
Berechnung des Performance Level
Von Performance Level auf SIL umrechnen
Zertifizierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung: Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung...
Praxisleitfaden Produktsicher-heitsrecht: CE-Kennzeichnung - Risikobeurteilung...
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
10 Schritte zum Performance Level: Handbuch zur Umsetzung der funktionalen Sicherheit nach ISO 13849