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Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein Unterschied zwischen einer Gefahrenanalyse, einer Risikobeurteilung und einer Gefährdungsbeurteilung existiert? Und immer wieder sorgen diese Begrifflichkeiten für Verwirrung.
Die Begriffe Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung werden häufig – und fälschlicher Weise – als Synonym verwendet oder schlichtweg verwechselt. Sie sind jedoch nicht identisch und bezeichnen unterschiedliche Verfahren zur Identifizierung von Risiken und Gefährdungen, die in unterschiedlichen Bereichen Anwendung finden.
Tatsächlich gleichzusetzen sind jedoch die Begriffe Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung, welche das gleich Verfahren bezeichnen, jedoch in unterschiedlichen Normen so verwendet werden.
Der Begriff Risikoanalyse definiert hingegen einen einzelnen Schritt innerhalb des Prozesses der Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung.
Bei der Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung handelt es sich um Verfahren zur Risikominderung die beispielweise in folgenden produktbezogenen Richtlinien gefordert wird:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig seit 29.12.2009 „Risikobeurteilung“)
- Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (gültig seit 29.05.2002 „Gefahrenanalyse“)
Entsprechend dieser gültigen Richtlinien ist der Hersteller verpflichtet, eine Gefahrenanalyse (gemäß Druckgeräterichtlinie) bzw. eine Risikobeurteilung (gemäß Maschinenrichtlinie) durchzuführen. Ziel ist die Ermittlung sämtlicher Gefahren, welche mit der/dem betrachteten Maschine / Gerät / Bauteile verbundenen sind. Die Planung und Konstruktion muss danach unter Berücksichtigung dieser Analyse/Beurteilung erfolgen.
In der Regel werden die Richtlinien mit den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht umgesetzt – zum Beispiel:
- 9. GPSGV – Maschinenverordnung (Umsetzung der Maschinenrichtlinie)
- 14. GPSGV – Druckgeräteverordnung (Umsetzung der Druckgeräterichtlinie)
Im Rahmen einer Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung werden alle Gefahren und Risiken, die von einem Gerät / Maschine ausgehen können, identifiziert, eingeschätzt, bewertet und durch ein Risikominderung soweit verringert, bis nur noch ein vertretbares Restrisiko bestehen bleibt. Ein großer Teil der Gefahren werden dabei durch die Einhaltung bestehender Regelwerke (z.B. DIN EN 378 Ausgabe 2008) bereits berücksichtigt. Gefahren, die nicht beseitigt werden können, müssen als Restgefahren ausgewiesen werden und sind in der Betriebsanleitung anzugeben.
Wichtig zu wissen ist, dass die Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung einen Bestandteil der Konformitätsbewertung darstellt. Als Bestandteil der internen Dokumentation verbleibt eine Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung im Normalfall beim Hersteller. Nur auf Wunsch des Kunden, wenn dies also Vertragsbestandteil beim Kauf der Maschine ist, wird diese dem Anwender ausgehändigt.
Was ist nun der Unterschied der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung? Verschiedenen Verordnungen und EG-Richtlinien zum betrieblichen Arbeitsschutz fordern die Gefährdungsbeurteilung. Konkret sind die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die gesetzliche Regelung gibt vor, dass der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Wenn eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird, werden alle Gefährdungen ermittelt, welche in einem Arbeitsbereich auftreten können. Damit soll sichergestellt sein, dass den Beschäftigten bei der Arbeit sichere Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Im folgenden Schritt werde anhand der Gefährdungsbeurteilung die zu treffenden Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Man findet außerdem Muster für Gefährdungsbeurteilung im Internet unter folgender Adresse: www.gefaehrdungsbeurteilung.de
Es existiert also ein klarer Unterschied zwischen Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung. Beide Verfahren werden mit der Zielsetzung eingesetzt Gefahrenpotentiale zu erkennen und zu bewerten, werden jedoch in unterschiedlichen Bereichen verwendet. Die Begriffe Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung bezeichnen jedoch das gleiche Verfahren und sind somit als Synonyme verwendbar.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen behandelt, die in einem Arbeitsbereich in einem Betrieb auftreten können. Die Gefährdungsbeurteilung erstellt der Betreiber.
Bei der Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung muss der Hersteller von einem Gerät bzw. einer Maschine nur die Gefahren und Risiken betrachten, die von dem entsprechenden Gerät bzw. der Maschine ausgehen. Dieser Prozess findet im Zuge der Konstruktion und Entwicklung statt.
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Eine Risikobeurteilung erstellen
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Von Performance Level auf SIL umrechnen
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