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Täglich stehen Entwickler, Konstrukteure und Anwendungstechniker für Maschinen und technische Geräte dem Thema der Maschinensicherheit als zentralem Punkt ihrer Arbeit gegenüber. Doch auch die Betreiber der Maschinen und Anlagen sollten aktuelle Richtlinien, Normen und Gesetze im Bereich der Maschinensicherheit stets im Auge haben, sei es für neue Maschinen, wie für gebrauchte.
Schon seit 1985 vereinheitlicht die "Neue Konzeption der EU" die Rechtsvorschriften ihrer Mitgliedstaaten rund um das Inverkehrbringen- technischer Produkte im Binnenmarkt der EU. Man spricht hier auch von Harmonisierung.
Sowohl verbindliche Rechtsvorschriften der EU, als auch freiwillig anwendbare Europäische Normen (EN) definieren und spezifizieren die grundlegenden Anforderungen der technischen Regeln für Maschinen und Anlagen.
Hierbei gelten jedoch für Betreiber und Hersteller unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich der Maschinensicherheit. So richten sich die Betreiber der Anlagen hauptsächlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (siehe § 3 Arbeitsschutzgesetz), nach der in den USA gültigen OSHA und nach der Brazil NR 12 (Brasilien). Hersteller hingegen stehen einer anderen Rechtslage gegenüber. Sie konzentrieren sich, neben anderen gültigen Normen, im Schwerpunkt auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Alle technischen Erzeugnisse innerhalb der EU müssen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genügen. Verantwortlich hierfür sind die Hersteller und Inverkehrbringer eben dieser Maschinen und Anlagen. Wichtig ist, dass hierbei nicht nur die vollständigen Maschinen betrachtet werden, sondern auch die unvollständigen oder Teilmaschinen, welche in der vorangehenden Richtlinie eher nicht im Fokus standen.
Wichtiger Aspekt bei der Herstellung von sicheren Anlagen und Maschinen ist dabei die Risikobeurteilung (auch Gefahrenanalyse).
Während es in Europa Pflicht ist, ausschließlich sichere Maschinen einzusetzen, werden eben diese sicheren Maschinen und Anlagen in der ganzen Welt zu schätzen gewusst.
Europäische Maschinenhersteller und Maschinenbetreiber sind per Gesetz verpflichtet, die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Seitens der Maschinenhersteller fällt dieser Aspekt unter das Stichwort der Produktsicherheit, während bei Maschinenbetreibern von Arbeitssicherheit die Rede ist.
Zentraler Aspekt der Maschinensicherheit in Europa ist, dass sämtliche bereitgestellte Maschinen den Kriterien der Maschinensicherheit zu folgen haben. Hierbei werden sowohl neue, als auch gebrauchte Maschinen und Anlagen betrachtet. Der Begriff der Bereitstellung beschreibt dabei Maschinen, die in Europa hergestellt oder auch wesentlich umgebaut werden, wie auch Importe nach Europa, die anschließend vor Ort betrieben werden. Die Europäischen Richtlinien, wie beispielsweise die Maschinenrichtlinie oder die EMV-Richtlinie, führen hierfür die Anforderungen für Maschinenhersteller und -betreiber auf, was die Modernisierung und Veränderung der Maschinen betrifft.
Doch nicht nur in Europa spielt die Maschinensicherheit heute eine tragende Rolle, auch in vielen weiteren Ländern spielen Sicherheit von Mensch und Umwelt eine wachsende Rolle, auch ohne bislang bestehende gesetzliche Vorgaben.
Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.
Eine Risikobeurteilung erstellen
Die Grenzen der Maschine bestimmen
Berechnung des Performance Level
Von Performance Level auf SIL umrechnen
Zertifizierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung: Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung...
Praxisleitfaden Produktsicher-heitsrecht: CE-Kennzeichnung - Risikobeurteilung...
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
10 Schritte zum Performance Level: Handbuch zur Umsetzung der funktionalen Sicherheit nach ISO 13849