s Gefährdungsbeurteilung - Gesetze & Verordnungen
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Gefährdungsbeurteilung - Gesetze & Verordnungen

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In diesem Artikel geht es um die Gesetze und Verordnungen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind. Weiter unten finden Sie hierzu eine Liste mit Gesetzen und Verordnungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Rahmenrichtlinie der Gefährdungsbeurteilung

Die Rahmenrichtlinie 89/391 bildet das Fundament der europäischen Gesetzgebung hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung. Sie führt die allgemeinen Grundsätze auf, die zur Vermeidung berufsbedingter Gefahren einzuhalten sind, wie auch die Regeln, die zur Einhaltung eben dieser Grundsätze vonnöten sind.

Gemäß dieser Richtlinie liegt die Verantwortung für alle Aspekte, die mit der Arbeit in Verbindung stehen, beim Arbeitgeber. Besonders geht es hier um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein zentraler Punkt des verpflichtenden Arbeitsschutzes.

Gefährdungsbeurteilung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz

In Deutschland basiert die Gefährdungsbeurteilung auf dem rechtlich bindenden Arbeitsschutzgesetz. Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz führen zudem diverse weitere Gesetze im Bereich des Arbeitsschutzes auf. Hier ist eine Auflistung mit den Gesetzen und Verordnungen, die für die Gefährdungsbeurteilung relevant sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Gesetze/Verordnungen

Technisches Regelwerk zu den Verordnungen zum Arbeitsschutz

Vorschriften der Unfallversicherungsträger

Das Publikationsportal der DGUV bietet einen Überblick über Neuerscheinungen und Aktualisierungen der Gesetze und Regeln und stellt weitere Medien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Verfügung.
Insgesamt finden sich hier Unfallverhütungsvorschriften und Regeln, wie auch allgemeine Informationen, Verordnungen und Grundsätze aus dem Bereich der Berufsgenossenschaft und öffentlicher Unfallversicherungsträger.

Gesetze & Verordnungen zur Gefährdungsbeurteilung

Während Verordnungen und Gesetze rechtlich bindend sind, gilt dieses nicht für die technischen Regelwerke der Arbeitsschutzverordnungen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der entsprechenden Verordnung jeweils eingehalten werden, wenn man sich nach den technischen Regelwerken richtet.

Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) hingegen sind rechtlich bindende Normen für alle Betriebe mit Mitgliedschaft und für Versicherungsnehmer der jeweiligen Unfallversicherungsträger. Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen (BGR und BGI) erweitern die Vorschriften der Berufsgenossenschaft um Konkretisierungen, technische Spezifizierungen und um Lösungen zur Umsetzung eben dieser Verordnungen.
Es handelt sich hierbei um Handlungshilfen für die Praxis, die, im Gegensatz zum Arbeitsschutzgesetz, allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit aufweisen.


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Worum geht es hier?

Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.

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