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Jeder Arbeitgeber ist zur Festlegung notwendiger Maßnahmen verpflichtet, durch die die Sicherheit seiner Arbeitnehmer gewährleistet und deren Gesundheit geschützt werden soll. Aus diesem Grund ist eine Gefährdungsbeurteilung zwingend notwendig.
Der Grund für diese Verpflichtung liegt in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (Inkrafttreten am 21. August 1996) müssen Arbeitgeber die Gefahren, denen ihre Beschäftigten während der Arbeit ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen. Das Resultat dieser Analysen muss dokumentiert werden. Auch die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und verschiedene Verordnungen - z. B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - enthalten Vorgaben zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Sinn und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung liegen nur teilweise in der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers. Gefährdungsbeurteilungen erleichtern es dem Unternehmer, Schwachstellen insbesondere an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik aufzuspüren. Auf Grund dessen bringen sie dem Unternehmen erheblichen Nutzen. Es macht Sinn, außer dem Normalbetrieb vor allem auch die Instandhaltungsarbeiten und die Beseitigung von Störungen zu bewerten.
Eine fachgerecht ausgeführte Gefährdungsbeurteilung hat u. A. folgenden Nutzen für das Unternehmen:
Durch eine Gefährdungsbeurteilung lässt sich ermitteln, welche Arbeitsplätze und -tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen und Belastungen verbunden sind. Der Sinn einer solchen Analyse ist es, zu ermitteln, welche Schutzmaßnahmen vorrangig umgesetzt werden müssen.
Aufbauend auf einer Gefährdungsbeurteilung kann die eigene Belegschaft über die Belastungen und Gefährdungen, die bei der Arbeit auftreten, sowie über sicherheitsgerechtes Verhalten belehrt werden. Außerdem bildet die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Grundlage, auf der die Arbeit von Betriebsärzten, Betriebsräten, Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, sowie von betrieblichen Führungskräften und allen Arbeitnehmern aufbauen kann.
Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.
Eine Risikobeurteilung erstellen
Die Grenzen der Maschine bestimmen
Berechnung des Performance Level
Von Performance Level auf SIL umrechnen
Zertifizierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung: Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung...
Praxisleitfaden Produktsicher-heitsrecht: CE-Kennzeichnung - Risikobeurteilung...
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
10 Schritte zum Performance Level: Handbuch zur Umsetzung der funktionalen Sicherheit nach ISO 13849