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Gemäß Bundesarbeitsgericht ist es Ziel der Gefährdungsbeurteilung, die geistige und psychische Integrität der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Hierbei hat der Arbeitgeber einen großen Ermessensspielraum, es ist kein bestimmtes Format bei der Ausführung vorgegeben und zu berücksichtigen.
Nach Änderung von §5 Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2013 können Gefährdungen auch durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz entstehen und sind somit in der Gefährdungsbeurteilung der Betriebe aufzudecken und einzuschätzen.
Eine mangelhafte Aufsicht durch die Behörden bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen aus dem Arbeitsschutzgesetz führt dazu, dass die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen zu wenig durchgeführt und berücksichtigt wird. Ein großes Hindernis ist hierbei, dass sich die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch psychische Belastung methodisch weit anspruchsvoller gestaltet, als im Bereich des technischen Arbeitsschutzes. Zudem fürchten betroffene Mitarbeiter und Verantwortliche eine mögliche Stigmatisierung. Kommunikations- und Unterstützungsprozesse spielen daher für Mitarbeiter und Führungskräfte eine große Rolle, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung auf Ebene psychischer Belastungen geht.
Wichtig ist, dass die Ermittlung psychischer Faktoren der Gefährdung nicht auf rein individueller Ebene gesehen wird, dass also nicht das psychische Befinden Einzelner abgefragt wird. Es sind stattdessen die Bereiche der Arbeitsorganisation, Qualifikation, Kommunikation oder auch Führungsmethoden, die Aufschluss über mögliche Belastungsfaktoren geben können. Auch allgemeine Über- oder Unterforderung und das Kundenverhalten sind bei der Bewertung heranzuziehen. Ziel ist es, betroffene Ebenen und Themen zu erkennen, bewerten und anschließend menschengerecht zu gestalten.
Fragebögen sind oft ein Mittel zum Erfassen der möglichen Belastungsfaktoren. Problematisch hierbei ist jedoch, dass diese Methode nicht nur das jeweils subjektive Erleben der Arbeitsbedingungen erfasst, sondern dass hier auch Faktoren wie Privatleben oder Persönlichkeitsmerkmale einfließen können, die das Ergebnis negativ beeinflussen. Es kommt gegebenenfalls zu einer Verzerrung der Ergebnisse.
Das bedingungsbezogene Expertenbeobachtungsverfahren wirkt diesem Effekt entgegen. Hierbei werden strukturierte Beobachtungsinterviews durch geschulte Fachkräfte an typischen Arbeitsplätzen durchgeführt.
Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz wie beispielsweise Depressionen oder Muskel-Skelett-Beschwerden, werden am ehesten durch die Kombination subjektiver und objektiver Analysemethoden erkannt, die zudem die Bewältigungsstrategien der Mitarbeiter mit einbeziehen.
Häufig wird der Begriff der psychischen Belastung gewählt, wenn psychische Gefährdungen gemäß Arbeitsschutzgesetz beurteilt werden. Definiert werden diese in der DIN EN ISO 10 075, welche sowohl negative psychische Kurzzeitfolgen, als auch Möglichkeiten zur konkreten Vermeidung dieser beinhaltet. Weiter definiert die DIN EN ISO 10 075 methodische Anforderungen an Messverfahren mit dem Schwerpunkt auf der Reliabilität und Validität der Methoden.
Neben einer gründlichen Ausbildung der auswertenden Personen, bedarf es bei der Erfassung psychischer Belastungen im Arbeitsumfeld vor allem einer ausführlichen Vorbereitung und gründlichen Nachbereitung des gesamten Ermittlungs- und Bewertungsprozesses.
Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.
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Von Performance Level auf SIL umrechnen
Zertifizierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung: Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung...
Praxisleitfaden Produktsicher-heitsrecht: CE-Kennzeichnung - Risikobeurteilung...
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
10 Schritte zum Performance Level: Handbuch zur Umsetzung der funktionalen Sicherheit nach ISO 13849