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Anleitung in 7 Schritten: Wie kann man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen möchten, sollte zuerst die Struktur des Betriebes und die Organisation der Arbeitsabläufe erfasst werden. Daraus kann ein Organigramm erstellt werden. Sinnvollerweise sollte dieses Organigramm den Anfang der Dokumentation bilden.
Sobald die Betriebsstruktur erfasst ist, kann daraus die Betrachtungseinheit abgeleitet werden. Damit wird festgelegt, in welchen Struktureinheiten des Betriebs Sie die Gefährdungsbeurteilung erstellen müssen. Die Aussagekraft der Gefährdungsbeurteilung hängt entscheidend davon ab, ob diese Strukturierung korrekt erfolgt. Wenn es um Arbeitsbereiche geht, in denen die Arbeitsabläufe und Tätigkeiten weitgehend gleich sind, kann die Gefährdungsbeurteilung für den gesamten Bereich als Einheit durchgeführt werden. In der Keramikindustrie kann dies z. B. bei Putz- oder Malarbeitsplätzen der Fall sein, in der Glasindustrie bei Mal- oder Glasschleifarbeitsplätzen. Normalerweise wird allerdings für jeden Arbeitsplatz und für jede Tätigkeit die Beurteilung einzeln durchgeführt werden müssen.
Danach ist es sinnvoll, die Kataloge der VBG zu Rate zu ziehen, um zu ermitteln, welche Gefährdungen bzw. Belastungen in den jeweiligen Struktureinheiten auftreten. Dies ist zunächst eine rein qualitative Entscheidung, also eine Ja/Nein-Frage.
Den vierten Schritt bildet dann die Erfassung der bereits vorhandenen Maßnahmen und die Beurteilung, ob durch diese die im Katalog verzeichneten Schutzziele bereits erreicht werden können.
Im fünften Schritt sollte das Risiko bzw. die Beanspruchung (d. h. der Effekt, den eine Belastung auf den Beschäftigten hat) für die Arbeitnehmer ermittelt werden. Bei der Risikobetrachtung muss nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch eine bestimmte Gefährdung einbezogen werden, sondern auch dessen voraussichtliche Schwere. Hierzu ist es notwendig, Messungen (z. B. Lärm und Gefahrstoffe) durchzuführen sowie die betrieblichen Aufzeichnungen über bisherige Berufskrankheiten und Unfälle zu analysieren.
Im sechsten Schritt werden auf Grundlage dieser Analysen die notwendigen Maßnahmen ermittelt. §4 des Arbeitsschutzgesetzes legt dabei deren Rangfolge fest. Bei der Festlegung der Maßnahmen sind auch Verantwortliche zu benennen und Termine festzulegen.
Den abschließenden siebten Schritt bildet die Nachkontrolle, ob die Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Kontrollen müssen dokumentiert werden. Eine bestimmte Form wird dafür nicht gefordert. Die VBG gibt allerdings in den branchenspezifischen Gefährdungskatalogen Formblätter an, deren Verwendung sinnvoll ist.
Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit diesen Schritten, sondern ist ein kontinuierlicher Prozess. Neben der Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen muss auch deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden
Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, stellt sich immer die Frage, welche Belastungen und Gefährdungen bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen. §5 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes legt hierzu folgendes fest:
"Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten."
Bei der Bewertung von Gefährdungen ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Gesundheitsschadens einzubeziehen, sondern auch dessen voraussichtliche Schwere. In bestimmten Fällen - z. B. bei Gefährdungen durch physikalische Faktoren (Vibrationen, Lärm, Klimabelastungen, UV-Strahlung), Maschinen und Anlagen, biologische Einwirkung oder Gefahrstoffe - können nur Experten eine korrekte Beurteilung abgeben. In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich zunächst an die Präventionsexperten der Berufsgenossenschaft zu wenden. Diese unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung von Gefährdungen.
Die Schwere einer Gefährdung kann durch verschiedene Arten von Skalen dargestellt werden. Häufig verwendete Systeme sind Skalen von 1-10 oder verbale Einschätzungen (z. B. niedrig - mittel - hoch)
Mithilfe der Risiko-Matrix unter dieser Anleitung können besonders gute Ergebnisse erzielt werden. Gefährdungen müssen zwingend differenziert beurteilt werden, da besonders dringliche Maßnahmen (d. h. bei einem besonders hohen voraussichtlichen Schaden) vorrangig umgesetzt werden müssen.
Auf dieser Website erfahren Sie alles über Maschinensicherheit und sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilung und Bewertungsmethoden wie Performance Level PL und Sicherheits-Integritätslevel SIL.
Eine Risikobeurteilung erstellen
Die Grenzen der Maschine bestimmen
Berechnung des Performance Level
Von Performance Level auf SIL umrechnen
Zertifizierung im Rahmen der CE-Kennzeichnung: Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung...
Praxisleitfaden Produktsicher-heitsrecht: CE-Kennzeichnung - Risikobeurteilung...
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10 Schritte zum Performance Level: Handbuch zur Umsetzung der funktionalen Sicherheit nach ISO 13849